|
|
3.User unter 14 Jahren
haben ein ausdrückliches Verbot, die Seiten zu betreten, insofern keine
Erlaubnis der Erziehungsberechtigten oder Aufsichtspersonen vorliegt. 4. Die Vermittlung ist für
Models, Darsteller/in Künstler/in kostenlos, wenn sie sich von der Agentur
Net-Model an Auftraggeber vermitteln lassen . 5. Die nachfolgenden
Bedingungen regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, Fotografen,
Agentur Net-Model und jeweiligen Auftraggebern verbindlich , soweit im
Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen
werden. Die genannten Parteien sollen dabei vor branchenunüblichen Erwartungen
und Forderungen geschützt werden. 6. Die Agentur, bzw. der
Web-Master der Internetseite übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität,
Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
Haftungsansprüche gegen die Agentur, welche sich auf Schäden materieller oder
ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen
Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger
Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern
seitens der Agentur kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verschulden vorliegt. 7. Alle Angebote sind
freibleibend und unverbindlich. Die Agentur behält es sich ausdrücklich vor,
Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu
verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder
endgültig einzustellen. 8. Die Entscheidung über
die Einstellung von Inhalten des Vertragspartners in die Datenbank der Agentur
Net-Model steht im billigen Ermessen der Agentur Net-Model. Die Agentur
Net-Model ist in diesem Rahmen jederzeit berechtigt, die Einstellung von
Inhalten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Verfügbarkeit von Inhalten
in der Datenbank räumlich und zeitlich sowie der Anzahl nach zu begrenzen, sowie
Inhalte aus der Datenbank zu löschen. Die Platzierung der Inhalte liegt im
billigen Ermessen der Agentur Net-Model. Die Einstellung von Inhalten setzt die
unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Kunden voraus. Andersfalls muss der
entsprechende gesetzliche Vertreter nachweislich eine Zustimmung erteilen. Die
Agentur Net-Model kann den Vertrag über die Einstellung von Bildern des
Vertragspartners in der Datenbank aus wichtigem Grund und fristlos kündigen, und
Bilder des Vertragspartners löschen. Eine Kündigung seitens der Agentur
Net-Model ist insbesondere dann zulässig, wenn der Kunde bei der Inanspruchnahme
der Leistungen von der Agentur Net-Model gegen ein gesetzliches Verbot oder
diesen Nutzungsbedingungen für das Net-Model Angebot verstößt. 9. Mit dem Eintrag bei der
Agentur Net-Model versichert das Model, der Fotograf, die Partneragentur, alle
Angaben wahrheitsgemäß eingegeben zu haben. Das Model erklärt ausdrücklich, dass
es die alleinigen Rechte an den überlassenen Fotos bzw. Präsentationsmaterials
besitzt und diese es selbst in Person zeigen. Von Ansprüchen Dritter, die aus
einer Veröffentlichung oder Weitergabe der überlassenen Fotos bzw. persönlichen
Daten entstehen können, befreit das Model die Agentur Net-Model ausdrücklich.
Das zugesendete, übergebene Bildmaterial ist Eigentum des Models, Fotografen,
oder es wurde das Nutzungsrecht übertragen und das Bildmaterial darf auf den
Seiten der Agentur Net-Model angezeigt, weiterverarbeitet werden. Der
Vertragspartner, das Model, der Fotograf/in, Stylistin, der für die Agentur
Net-Model tätig werden möchte, oder ist, hält die Agentur Net-Model von allen
Ansprüchen frei, die von Dritten wegen der Verletzungen von Bildrechten
gegenüber der Agentur Net-Model geltend gemacht werden. Das umfasst auch die
Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung. Das Bildmaterial wird
von der Agentur Net-Model überprüft, bei Bedarf für die Internetpräsens
weiterverarbeitet. 10. Die Agentur Net-Model ist
nicht verantwortlich für Herkunft, Inhalt, Qualität und Wahrheitsgehalt des
Eintrages, und übernimmt keine Garantie für Erscheinen und Platzierung. Bei
Erscheinen wird keine Haftung für Fehler übernommen. Die Agentur Net-Model
behält sich vor, Einträge abzulehnen, zu kürzen bzw. umzuplatzieren. 11. Das Model versichert,
volljährig zu sein bzw. ein Einverständnis eines Erziehungsberechtigten
vorliegen zu haben, wenn es mindestens 14 Jahre alt ist. Bei Minderjährigen, die
mindestens 14 Jahre alt sein müssen, werden Bilder und Daten zu ihrer
Vermittlung erst online gestellt und von der Agentur Net-Model freigegeben, wenn
eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorliegt. 12. Die Agentur Net-Model behält
sich vor, alle Unterlagen der Personenidentifizierung im Original anzufordern,
falls Zweifel an der Identität eines Models, Fotografen, oder Kunden bestehen,
gerade im Hinsicht auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Dazu wurde von der
Agentur Net-Model ein Beauftragter für Jugendschutz mit der Überprüfung aller
Seiten, Dokumente und Bilder beauftragt. Hinweise von Kunden, Modells,
Fotografen oder User zu etwaige Verstößen, werden sehr ernst genommen und sofort
überprüft. 13. Im Auftrag der Agentur
Net-Model, erstellte Bild- & Tonmaterialien gehen unwiderruflich, einschließlich
aller Rechte hieran, zur uneingeschränkten und unbegrenzten Veröffentlichung in
das Eigentum von Net-Model über. Das Model, Darsteller/in , der Fotograf, die
Stylistin erklären sich zur Vermittlung über die Agentur Net-Model, und seiner
angeschlossenen Partneragenturen bereit. Durch das gewünschte Einstellen von
Bildern sowie das Übermitteln von persönlichen Daten durch eine E-Mail an die
Agentur Net-Model oder das online ausgefüllte Bewerbungsfeld (Formular ) und
deren Absenden erteilt das Model , der Darsteller/in, Künstler/in, Fotograf/in
der Agentur Net-Model einen Vermittlungsauftrag, welcher für die genannten
Dienstleister Kostenlos ist. 14. Hiermit werden auch
gleichzeitig die Rechte an den zur Einstellung auf die Web Seite, oder zur
allgemeinen Vermittlung und Präsentation von Net-Model übersandten Bilder und
sonstiger Darstellungen an Net –Model übertragen. Bei Anfragen von Kunden auch
Auftraggeber genannt, die das Model, den Fotografen buchen wollen, wird ein
Vertrag zwischen Model/Fotografen auf der einen Seite, und dem Auftraggeber (
Agentur, Fotograf u.ä.) auf der anderen Seite vermittelt, für den eine
Vermittlungsprovision fällig wird. Des weiteren kann eine Vermittlung über ein
Vertragsverhältnis des Models/ Fotografen zur Agentur Net-Model, sowie der
Agentur Net-Model zum Auftraggeber erfolgen Das Vertragsverhältnis zwischen der
Agentur Net-Model und dem Model/ Fotografen wird umfassend begründet, einmal
durch einen direkten Vermittlungsvertrag, oder genauso rechtsgültig mit der
Einreichung -Zusendung per Mail des online ausgefüllten Bewerbungsfeldes, und
deren Absendung an die Agentur Net-Model. Mit der Bestätigung durch die Agentur
gilt der Vertrag als geschlossen. Das Model, der Fotograf, die Stylistin und
Kosmetikerin treten für alle Produktionen, die von der Agentur Net-Model selbst,
oder durch Vermittlung an Kunden, entstandene Fotos, Aufzeichnungen natürlicher,
elektronischer Art, Videos ,Zeichnungen, Gemälde das Recht auf Bild und Ton
(eigenes Bild, von Ihm geschaffene Bilder und andere) ausdrücklich und
unwiderruflich an die Agentur Net-Model ab. Die Agentur Net-Model tritt
die jeweiligen Rechte jeweils in gesonderter Vereinbarung an den Auftraggeber
ab. Der Vertragsteilnehmer Model, Darsteller/in, oder sonst in einer Art und
Weise für Net-Model Tätige, überträgt der Agentur Net-Model weltweit und ohne
Einschränkung seine Leistungsschutzrechte und- Ansprüche an den aufgenommenen
Darbietungen. In das Verwaltungsrecht eingeschlossen ist das Recht zur und der
Anspruch aus der öffentlichen Aufführung und der Verwertung in Hörfunk, Fernseh-
und Werbezwecken und durch andere optisch- akustische Verfahren, und schließt
das bewegte und stehende Bild, sowie dessen Bearbeitung und ihrer Ergebnisse
ein. Der Vertragsteilnehmer steht dafür ein, dass er das Recht an seinem
persönlichen Vortrag niemandem übertragen hat und durch andere Bindungen nicht
gehindert ist, diesen Vertrag zu erfüllen. Der Vertragsteilnehmer ist zur
Verschwiegenheit über die internen Angelegenheiten und Vorgänge bei der Agentur
Net-Model verpflichtet. Er ist insbesondere verpflichtet, über den Inhalt
jeglicher Produktionen an denen er mitwirkt, gegenüber anderen, denen der Inhalt
nicht ohnehin bekannt ist, strengstes Stillschweigen zu bewahren, wenn der
Inhalt offenbar der Öffentlichkeit vor Veröffentlichung nicht bekannt werden
soll. Handelt der Vertragseilnehmer dieser Vereinbarung zuwider, dann zahlt er
an die Agentur Net-Model eine Vertragsstrafe in Höhe bis zu 50.000 Euro. Weitere
Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Bei der Durchführung von Promotion
Aktionen, zu Interviews, die im Zusammenhang mit einer Produktion stehen, für
die ein Model, Künstler, Fotograf, Kameramann, Darsteller/in vertraglich
gebucht, oder sonst wie beteiligt war, ist die Teilnahme verbindlich, und wenn
nicht anders vereinbart, mit dem Honorar abgegolten, es sei denn, es wurde etwas
anderes vereinbart. Durch das Zustandekommen des Vertrages überträgt der
Vertragspartner das Model, Darsteller seine Bildrechte für Fotos, Aufzeichnungen
natürlicher, elektronischer Art, Videos, Zeichnungen, Gemälde, das Recht auf
Bild und Ton, bewegtes Bild (eigenes Bild, von Ihm geschaffene Bilder) und
andere ausdrücklich und unwiderruflich an die Agentur Net-Model ab. Dazu
gehört auch die Übertragung des Rechtes am eigenen Bilde. Im Gegenzug stellt die
Agentur Net-Model für die gewünschte Laufzeit des Vertrages eine Oberfläche zur
Präsentation zur Verfügung und vermittelt den Vertragspartner in dem von Ihm
erwünschten Bereichen weltweit. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande,
sofern seitens der Agentur Net-Model, spätestens zwei Wochen nach Erhalt des
Antrages einer Vertragsbegründung widersprochen wird. Der Bewerber hat das Recht
zum Widerruf seiner auf den Abschluss des Vertrages gerichteten
Willenserklärung. Die Frist beträgt 14 Tage und beginnt nach Vertragsabschluss
bzw. nach Eingang des Antrages. Als Antrag wird auch eine E-Mail angesehen, in
welche persönliche Daten, oder Bilder in verschiedenen Formen zugesandt werden.
Zur Fristwahrung ist der Zugang der Widerrufserklärung innerhalb der Frist
notwendig. Ein Vertrag zwischen der Agentur Net-Model kommt erst nach einer
Annahme durch die Agentur Net-Model zustande und durch die Onlinestellung der
Sed Card und Bilder sowie Daten wird der Vermittlungsauftrag angenommen.
Net-Model kann beliebig entscheiden, ob sie das Angebot annehmen wird oder
ablehnt. Eine Rechtspflicht zur Aufnahme in die Datenbank und zur Vermittlung
besteht nicht. Als Annahme gilt auch das Einstellen einer Sed Card des
jeweiligen in das Onlineangebot der Agentur Net-Model. Net-Model ist berechtigt,
Daten und Bilder, sowie die Sed Card oder Teile daraus auch an die mit Net-Model
zusammenarbeitenden Spezialagenturen zu übergeben und einpflegen lassen. Die
Verträge mit der Agentur Net-Model gelten 1 Jahr oder laufen mangels anderer
weiterer Erklärungen unbefristet weiter, oder werden unbefristet abgeschlossen,
wenn dies nicht ausdrücklich anders vereinbart. Werden Verträge als befristet
abgeschlossen, verlängert sich der Vertrag jeweils um die ursprüngliche
Vertragslaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten (Zugang der
Kündigung) vor Ende der Laufzeit von einer der beiden Vertragsparteien
schriftlich gekündigt wird. Werden Verträge als unbefristet abgeschlossen, kann
er mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils zum Quartalsende (Zugang der
Kündigung) gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform . 15. Die Agentur Net Model gibt
Erklärungen gegenüber dem Auftraggeber im Namen und im Auftrag des Fotomodels
/Darsteller ab. Als Auftraggeber gilt derjenige, der bei der Agentur bucht,
soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird. Der
Auftraggeber selbst schuldet der Agentur Net -Model die Vermittlungsprovision,
soweit nicht anders vereinbart. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart,
15% des vereinbarten Model- Darsteller Honorars oder des zu zahlenden
Ausfallhonorars zzgl. der gesetzlichen MwSt. Jegliche Haftung der Agentur aus
dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. 16. Der Auftraggeber ist nicht
berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur
aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Der Auftraggeber
schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Model
sich von der Agentur vertreten lässt. Direktbuchungen unter Umgehung der
Agentur sind unzulässig. Mit dem Abschluss eines Vertrages mit der Agentur
Net-Model erkennt der Auftraggeber an, dass er schadensersatzpflichtig ist, wenn
er unter Umgehung der Agentur Kontakte mit dem Model aufbaut, welche das Ziel
haben, von dem Model eine Leistung zu erhalten, die das Model auch über die
Agentur anbietet, gleichgültig ob sie ein Art des Entgeltes erhält, oder nicht.
Es gilt eine Vertragsstrafe von 50.000 Euro ausgemacht für jeden Einzelfall,
unabhängig von Schadensersatzforderungen von Net-Model . 17. Festbuchungen sind für beide
Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur zu
bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten. 18. Als Bestätigung gilt
auch eine signierte Mail nach dem Bundessignaturgesetz. 19. Wetterbuchungen 20. Eine Festbuchung bei einem
über die Agentur vermittelten Auftrag zwischen Auftraggeber und Model,
Darsteller/in kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Die Annullierung ist
der Agentur Net-Model unverzüglich mitzuteilen. Die Annullierung hat so viele
Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht
worden sind, mindestens jedoch drei Werktage. Erfolgt die Annullierung vor 12
Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und
Sonntag sind keine Werktage, es gilt deutsche Zeitrechnung. Tages- und
Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren. Erfolgt die
Annullierung durch das Model, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen,
gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen
adäquaten Ersatz zu finden. 21. Bei einer Tagesbuchung
beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Die
Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort
beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur
zählen zur Arbeitszeit. Überstunden werden mit 15% des vereinbarten
Tageshonorars pro Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 30
Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet. Die gemeinsame An- und Abreise von
Model und Kunde zwischen Hotel / Unterbringungsort und Arbeitsort (Location)
zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag
werden aus Kulanz nicht berechnet. Das Model-Honorar umfasst das Tageshonorar
und das Entgelt für Nutzungsrechte zzgl. MwSt. Halbtagsbuchungen von anreisenden
Models und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung. 22. Die An- und Abreise des
Models zum und vom Arbeitsort wird vom Auftraggeber vergütet, wenn sie ganz oder
teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Die
Reisekosten und Reisespesen müssen in einer extra Vereinbarung konkret
festgehalten sein, und sind vom Auftraggeber an die gebuchten Models,
Darsteller/in geschuldet. Grundlage ist das Bundesreisekostengesetz. 23. Bei Reklamationen hat der
Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen.
Es sind Polaroids zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das
Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten
Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche
Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten. Werden mit dem
Model jedoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf
jegliche berechtigte Reklamation. Bei schuldhafter Verspätung des Models
(Verschlafen, verpasster Zug, Flugzeug etc.) hat das Model endsprechend länger
zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise
möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der
Grundlage des Überstundenhonorars. 24. Das Model-Honorar
einschließlich aller vereinbarten Zulagen werden in Euro bezahlt, wenn eine
Vermittlung durch die Agentur Net-Model zwischen Kunden und Model Grundlage des
Einsatzes ist. Die der Agentur Net-Model geschuldete Vermittlungsprovision ist
in Euro zu begleichen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit
dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen
ausschließlich dem genannten Kunden für den vereinbarten Verwendungszweck, das
vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt, oder der
Agentur Net-Model. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate,
Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens, bedarf
einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur Net-Model.
Nutzungsrechte, oder Rechteübertrag werden erst durch Zahlung des vereinbarten
Entgelts an die Agentur Net-Model oder im vermittelten Vertragsverhältnis an das
Model selbst, eingeräumt. 25. Jegliche Nutzung vor
vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig. Das Model
verpflichtet sich alle notwendigen Versicherungen, sofern sie das Fotomodell
selbst betreffen, für den jeweiligen Buchungszeitraum selbst abzuschließen und
dafür auch die Kosten zu übernehmen. Für besonders risikoreiche Buchungen ist
eine Sondervereinbarung zu treffen. Sofern keine anderslautende Bestimmung
besteht, arbeitet das Fotomodell als Selbständiger mit Gewerbeschein und
versteuert seine Honorare selbst . 26. Die Vertragsparteien
verpflichten sich gegenseitig, Personen, welche an der Buchung zugrundeliegenden
Arbeiten direkt oder indirekt beteiligt sind, weder für sich selbst noch für
Dritte abzuwerben. Insbesondere darf die Anstellung oder die Inanspruchnahme von
Dienstleistungen der von der Agentur Net-Model vermittelten Fotomodelle und
anderen Personen wie Fotografen und Stylistinen, solange diese sich von der
Agentur vertreten, oder vermitteln lassen, sowie innerhalb einer darauf
folgenden Frist von acht Wochen nur in gegenseitigem schriftlichen
Einverständnis erfolgen. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende
Bestimmung verpflichtet sich die vertragsbrüchige Partei zur sofortigen
Bezahlung einer Entschädigung eines Jahresgehaltes / Jahresprovisionsvolumens
des abgeworbenen Models / Mitarbeiters / Beteiligten, mindestens jedoch 50.000
Euro je einzelnen Vertragsbruch. 27. Die von der Agentur
Net-Model vertraglich gebundenen Dienstleister wie z.B., Modelle, Fotografen,
Stylisten, Hilfskräfte erhalten das von der Agentur auf Grund ihrer erbrachten
unumstrittenen Leistungen Brutto gleich netto als Honorar, sollten sie Anrecht
auf Auszahlung der MwSt haben, ist dieses gesondert Nachzuweisen. Die
geschuldete Vergütung wird erst fällig gegenüber dem Model, nachdem die
Produktion und die Leistungen im Handel erhältlich und sämtliche
Produktionskosten, die der Agentur Net-Model entstanden sind, vereinnahmt
wurden, es sei denn, es wurde anders schriftlich vereinbart. Etwaige
Sondervereinbarungen für Terminproduktionen bleiben da von ausgenommen, und
bedürfen einer gesonderter Regelung. Hiervon sind etwaige Vorschüsse, die dem
Vertragsteilnehmer gezahlt wurden ausgenommen. 28. Verweise, Links und Downloads 29. Urheber- und Kennzeichenrecht
30. Datenschutz 31. Rechtswirksamkeit dieses
Haftungsausschlusses 32. Impressumspflicht /
Kennzeichnungspflicht 33. Zwischen den Parteien dieser
Buchungsbedingungen, Agentur, Model/ Darsteller und Auftraggeber, findet
deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus
Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur,
Neuenstein. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen oder
Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur
nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, das
Model während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen
anzuhalten. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige
Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen
Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst
nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts,
Auftraggeber und Models / vermittelte Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland ist Bad Hersfeld. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder
werden, oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtwirksamkeit, der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine
wirksame Bestimmung als vereinbart die Vertragsparteien sind verpflichtet eine
unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der von den
Parteien gewollten wirtschaftlichen am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle
einer Lücke. Bei Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und der Agentur
Net-Model findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Vertragspartner
–Model, Darsteller, Fotograf, Stylistin, User, Auftraggeber erklärt diese
Vereinbarung vollständig gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen
Nutzungsbedingungen durch versenden des Bewerbungsformulars und der eigenen
Bilder per Mail, Post oder Kurierweg, einverstanden.
|